Batterieladestation


Risiken beim Aufladen der Batterien von Gabelstaplern & Co.

Batteriebetriebene Flurförderfahrzeuge halten in vielen Betrieben den Materialfluss in Schwung. Bei der Arbeit mit der "Armeise", dem Gabelstapler & Co. spielt die Sicherheit eine zentrale Rolle. Umsicht ist aber auch in den Ruhezeiten gefragt, wenn die Batterien aufgeladen werden, denn dieser Vorgang birgt eine Reihe von Risiken.

Die Betreiber von Ladegeräten und -stationen wissen oft gar nicht, welche Gefahren  beim Aufladen der Energiespeicher bestehen. Typische Risiken sind zum Beispiel technische Defekte, hohe Übergangswiderstände an fehlerhaften Steckern oder Isolationsdefekte, die zu gefährlichen Temperaturerhöhungen führen können. Fehlen Rammschutzeinrichtungen, besteht zudem die Gefahr einer mechanischen Beschädigung. Zündwirksame Kurz- bzw. Erdschlüsse können die Folge sein.

Bauliche, technische  und organisatorische Maßnahmen tragen dazu bei, die Risiken des Ladevorganges zu beherrschen.

  • Aus baulicher Sicht sollten die Batterien von Flurförderfahrzeugen in einem feuerbeständig abgetrennten Bereich geladen werden. Ist dies nicht möglich, muss zumindest ein Sicherheitsabstand von mindestens 2,5 Meter zum Lagergut  und anderen brennbaren Materialien eingehalten werden. Die Sicherheitszone sollte dazu farblich markiert werden.
  • Zu den wichtigsten technischen Vorkehrungen zählt die ausreichende Be- und Entlüftung. Denn beim Ladevorgang wird Wasserstoff freigesetzt, der mit dem Luftsauerstoff ein explosives Gemisch bildet, das so genannte Knallgas.
  • Auch organisatorisch können Betriebe viel für den sicheren Ladebetrieb tun. Es sollte selbstverständlich sein, die Geräte nach den Vorgaben der Hersteller zu betreiben und die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Diese Regeln verbieten beispielsweise Rauchen, Feuer und offenes Licht in Batterieanlagen.


Ist das erforderliche Sicherheitsniveau einmal erreicht, muss es durch regelmäßige Überprüfungen gehalten werden. Deshalb sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Brandschutzbeauftragte die Ladezone der Flurförderfahrzeuge routinemäßig inspizieren.

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Quelle: Artikel der Victoria Versicherungsgesellschaften, Düsseldorf