Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)


Produkthaftpflicht gegenüber Verbrauchern

Jeder muss für Schäden geradestehen, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Die Haftung von Unternehmen für Schäden aus Produkten geht jedoch noch viel weiter.

Verursacht ein fehlerhaftes Produkt einen Personen- oder Sachschaden, dann unterliegen der Hersteller und ggfls. auch der Händler der strengen Gefährdungshaftung  nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

Damit ein Unternehmen haftbar gemacht werden kann, muss kein eigenes Verschulden vorliegen. Es reicht aus, dass ein Verbraucher nachweist, durch ein nicht sicheres Produkt geschädigt worden zu sein. Dann kann er Schadenersatz fordern, und zwar für Personen- und Sachschäden.

Bei einer Beeinträchtigung der Gesundheit kann der Betroffene neben den anfallenden Kosten für Heilbehandlungen zusätzlich Schmerzensgeld verlangen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld setzte bis zur Schuldrechtsreform im Januar 2002 noch Verschulden voraus. Diese Gesetzesreform machte dann unter anderem erstmals eine Forderung nach Schmerzensgeld unabhängig vom Verschulden möglich.

Auch aufgrund dieser erheblichen Haftungsausweitung und immer höherer Schmerzensgelder sehen sich Unternehmen zunehmend mit beträchtlichen Entschädigungsleistungen konfrontiert. Die stetig steigenden Erwartungen an den Verbraucherschutz  treffen dabei nicht nur die Industrie, sondern auch kleinere Gewerbebetriebe wie den Bäcker, wenn ein Kunde beispielsweise durch den Biss auf einen Stein im Brötchen einen Zahn verliert.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schließt diese Haftungsrisiken ein und ist ein wichtiger Bestandteil zur Existenzsicherung.
Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen, denen ein Unternehmen aufgrund der Haftung für Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte ausgesetzt sein kann. Umfassenden Versicherungsschutz bieten dabei ein adäquater Deckungsumfang sowie eine angemessene Versicherungssumme, die dem individuellen Risiko des Unternehmens entspricht.


Quelle: Artikel der Victoria Versicherungsgesellschaften, Düsseldorf